Anträge stellen, Sehtest machen und die stabile Seitenlage lernen – wir erinnern uns doch alle an den organisatorischen Aufwand, den schon unser erster Führerschein mit sich brachte. Doch wie sieht es bei der B196 Fahrerlaubnis aus? Wir haben eine schnelle Checkliste für euch zusammengestellt.

Für die Fahrschule

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Alter: über 25)

  • Führerschein (seit 5 Jahren in Deutschland gültig)

  • Anmeldeformular Fahrschule

  • Sehtest

  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs

Die Vorbereitungen, die ein Anwärter für die Fahrerlaubnis B196 treffen muss, bevor es losgehen kann, unterscheiden sich ein wenig von denen, die wir für die anderen Führerscheinklassen kennen. Da die Fahrerschulung nur von Leuten gemacht werden darf, die bereits seit mehr als 5 Jahren in Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins sind, sind ein erneuter Sehtest sowie der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses nicht notwendig.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Bescheinigung der Fahrschule über erfolgreiche Teilnahme an den Theorie- und Praxisstunden

  • biometrisches Passbild

Sobald der Teilnehmer der A1 in B Fahrerschulung alle Theorie- und Praxiseinheiten absolviert hat, wird vom Fahrlehrer beurteilt, ob er für die Straße bereit ist und die Eintragung der Schlüsselzahl 196 vorgenommen werden kann. Für die Vorlage bei der Führerscheinstelle stellt die Fahrschule einen offiziellen Schulungs-Nachweis aus. Da die Eintragung bis zu 3 Wochen dauern kann, ist es möglich, sich gegen eine Gebühr eine Bescheinigung als vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen zu lassen, bis der neue Führerschein da ist.

Für die Zulassung

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbescheinigung)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

Spätestens, wenn die Temperaturen wieder steigen und die sonnigen Frühlingstage kommen, hält es die wenigsten Motorradfans noch im Auto. Der Sattel ruft! Doch bevor es auf die Straße geht, muss das Leichtkraftrad natürlich angemeldet werden. Da die Wenigsten auch im tiefsten Winter auf zwei Rädern unterwegs sind, eignen sich für Motorräder spezielle Saisonzulassungen (gibt es für Zeiträume von zwei bis elf Monaten).