Grünes Licht für A1 in B – Den neuen „§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196“ der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für viele Motorrad-Freunde gab es damit Ende letzten Jahres ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Doch was ist A1 in B überhaupt? Betrifft es jeden von uns? Zeit, das Ganze einmal unter die Lupe zu nehmen.

Schon im Frühsommer 2019 sorgte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) für Schlagzeilen und gespaltene Gemüter. Sein Vorschlag: Autofahrern, die mindestens 25 Jahre alt und 5 Jahre fahrerprobt sind, mit nur wenigen Fahrschulstunden das Führen eines Motorrades (bis 125ccm und max. 15 PS) zu ermöglichen. Was die einen als waghalsig und gefährlich beschrien, empfanden andere als völlig normale und sogar längst überfällige Liberalisierung. Immerhin war es bereits vor 1980 in Deutschland erlaubt, als PKW-Fahrer auch Leichtkrafträder zu bedienen auch in einem Großteil des europäischen Auslands ist eine solche Regelung nichts Neues (Österreich, Frankreich, Italien, Belgien… um nur ein paar Beispiele zu nennen).

Seit dem 20.12.2019 ist es nun offiziell entschieden und seit dem 31.12.2019 in Kraft: In seiner letzten Plenarsitzung vor den Feiertagen stimmte der Bundesrat der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zu und ebnete somit den Weg für A1 in B. Lediglich 9 theoretische und praktische Fahrschuleinheiten à 90 Minuten sind fortan erforderlich, um als Ü25-PKW-Fahrer mit ausreichender Fahrerfahrung von nun an auch alle zulässigen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 zu bedienen. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Die Klasse A1 wird jedoch nicht in die bestehende Fahrerlaubnis eingetragen. Stattdessen wird die Befugnis mit der sogenannten Schlüsselzahl 196 erteilt, um welche der Klasse-B-Führerschein erweitert wird. Diese gilt zudem ausschließlich im Inland.

Aber was bedeutet das konkret für uns als Verkehrsteilnehmer? Was wird sich ändern auf Deutschlands Straßen? Wird es überhaupt große Veränderungen geben? Positive? Negative? Nun, das bleibt abzuwarten. Sicher ist nur, dass sich für viele Menschen jetzt ganz neue Wege der Mobilität eröffnen.

Mit jeder Neuerung kommen natürlich auch immer viele Fragen auf: Welche Zweiräder darf ich mit A1 in B fahren? Wie läuft die zusätzliche Schulung ab? Gibt es besonders umweltfreundliche Fahrzeuge? Ist es nicht doch ein erhöhtes Verkehrsrisiko? All diesen Fragen gehen wir in diesem Blog gemeinsam auf den Grund. Und wer erst einmal sehen möchte, wie der Weg zur 196 bei anderen abläuft, der kann mich in den kommenden Wochen bei meiner Ausbildung zum Leichtkraftbiker begleiten. Denn diese Möglichkeit lasse ich mir nicht entgehen!