A1 in B kommt! Kann ich mich als Autofahrer nun einfach auf ein Motorrad setzen und losfahren? Die Antwort ist „Nein!“. An die Fahrerlaubnis A1 in B sind einige wichtige Bedingungen und Beschränkungen geknüpft, die es einzuhalten gilt. Um die Übersicht zu behalten, klären wir für euch, wer was darf, womit ihr fahren könnt und wo die neue Fahrerlaubnis ihre Schranken hat.

Zunächst einmal kann sich nicht jeder Besitzer eines Führerscheins der Klasse B automatisch darauf freuen, ab jetzt auch Leichtkrafträder fahren zu dürfen. Das Mindestalter für die Erweiterung des Führerscheins um die Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Wer jünger ist, muss sich leider noch ein wenig gedulden oder den A1 Führerschein auf dem bisher üblichen Weg erwerben. Doch nicht nur das Alter des Fahrers spielt eine Rolle. Um die nötige Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können, wird eine gewisse Fahrerfahrung erwartet. Nur wer bereits seit 5 Jahren oder länger in Besitz seines Klasse-B-Führerscheins ist, darf sich für die A1 in B Lizenz ausbilden lassen. Diese mindestens 9x 90-minütige Ausbildung kann bereits jetzt in einigen Fahrschulen begonnen werden. Zumindest die Theoriestunden. Für die Praxiseinheiten warten die meisten doch auf etwas mildere Temperaturen. Eine abschließende Prüfung ist nicht erforderlich. Für die Eintragung der Schlüsselnummer 196 ist lediglich eine Teilnahmebescheinigung der Schulung von der Fahrschule auszustellen. Wie viele Praxisstunden ein Schüler tatsächlich benötigt obliegt wie auch bei andern Führerscheinklassen der fachlichen Einschätzung des Fahrlehrers.

Wenn ich nun alle nötigen Kriterien erfülle, meine Schulung erfolgreich absolviert habe und die Schlüsselzahl 196 in meinen Führerschein eingetragen wurde, stellt sich die nächste Frage: Welche Zweiräder darf ich überhaupt fahren? Allgemein ist hier die Rede von Leichtkrafträdern beziehungsweise -rollern. Das bedeutet:

  • Hubraum maximal 125 ccm
  • Leistung maximal 11 kW (15 PS)
  • Verhältnis aus Leermasse und Leistung maximal 0,1 kW/kg

Von Rollern über Sportmaschinen bis hin zu kleinen Choppern und sogar einigen Trikes stehen hier den Zweirad-Fans alle Türen offen. Je nach persönlichem Geschmack und geplanten Einsatzszenarien kann aus einer Vielzahl an Modellen ausgewählt werden. Und die sind alles andere als schwach auf der Brust. Eine Leistung von 11 kW reicht aus, um eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 120 km/h zu erreichen. Das Mitführen eines Beiwagens ist laut Absatz 1 des neuen „§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196“ übrigens ebenfalls zulässig.
Um dir die Auswahl des richtigen Leichtkraftrads eventuell etwas zu vereinfachen, kannst du in unserem Blog regelmäßig neue Reviews zu den unterschiedlichsten Modellen lesen. Sicher ist auch für dich das passende dabei!

Ist erst einmal das richtige Bike ausgewählt, kann die Fahrt losgehen. Doch auch hier gilt es einiges zu beachten. Als A- in-B-Fahrer darfst du erst einmal NUR im Inland, sprich in Deutschland, ein Leichtkraftrad führen. Solltest du Reisen ins Ausland planen, auf denen dich dein Motorrad begleiten soll, gilt es vorab immer erst zu prüfen, wie die Regularien dort sind, um hohe Bußgelder zu vermeiden.